Logo bbv 2016- Banner bbv
home-b Wir sind-b Wir bieten-b Schulungen-b Spektrum-b Kontakt-b

     
    Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Betriebsberatung deltaplan-bbv

    §  1  Gegenstand der Dienstleistungen

    (1) Die Betriebsberatung deltaplan-bbv erbringt Dienstleistungen zur Unterstützung von Freiberuflern, Gewerbetreibenden
    und der Geschäftsführung von Unternehmen und Betrieben (nachfolgend nur als Auftraggeber bezeichnet) in Form von
    Beratungen, Analysen, Konzepten, Berechnungen, Schulungen, Controlling sowie Betreuungen, Coaching, Büro- und Verwaltungsdienstleistungen.
    (2) Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.

    §  2  Art, Umfang und Ausführung der Dienstleistungen

    (1) Die Dienstleistungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, wie sie sich aus den
    Grundsätzen für die Berufsausübung der Unternehmensberater im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) ergeben, ausgeführt.
    (2) Über Art, Umfang und Ausführung der Dienstleistungen entscheidet die Betriebsberatung deltaplan-bbv in Abstimmung
    mit dem Auftraggeber sofern sie nicht vertraglich genau bestimmt sind.
    (3) Zusätzliche Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers sind vor deren Durchführung mit der Betriebsberatung deltaplan-bbv abzustimmen.

    §  3  Durchführung der Dienstleistungen

    (1) Die Betriebsberatung deltaplan-bbv erbringt die Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag und nach den bei Vertragsabschluss aktuellen Grundlagen durch einen Berater. Der Berater ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sach- und fachverständiger Mitarbeiter zu bedienen.
    (2) Der Betriebsberatung deltaplan-bbv ist es ferner gestattet, zur Auftragsdurchführung die Mitarbeit spezialisierter
    Kollegen und anderer Freiberufler in Anspruch zu nehmen oder die Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.

    §  4  Ort und Dauer der Leistungserfüllung

    (1) Der Berater bestimmt seinen Arbeitsort selbst und gestaltet seine Arbeitszeit nach pflichtgemäßem Ermessen.
    Der Berater wird dem Auftraggeber nach Absprache und in dringenden Fällen am Firmensitz des Betriebes zur Verfügung stehen. Der zeitliche Umfang richtet sich nach dem Ermessen des Beraters und nach den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen
    des Auftraggebers.
    (2) Der Berater erstattet dem Auftraggeber regelmäßig und auf Nachfrage Bericht über die Ergebnisse seiner Arbeit.
    (3) In jedem Fall ist der Berater verpflichtet, mit dem Auftraggeber ein Beratungsgespräch hinsichtlich der Chancen und Risiken nach Abschluss seiner Tätigkeit zu führen.

    §  5  Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

    (1) Der Auftraggeber ist zur Mitarbeit bei der Durchführung des Auftrages verpflichtet und wird die Betriebsberatung
    deltaplan-bbv, deren Berater und Mitarbeiter bei der Erbringung der Dienstleistungen in angemessenem Umfang
    unterstützen. Insbesondere die zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und notwendige Informationen
    sind vollständig, rechtzeitig und uneingeschränkt vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen, wahlweise in Form der vorübergehenden Überlassung oder der Einsichtnahme. Entstehen durch eine verspätete oder unvollständige Weitergabe erforderlicher Unterlagen oder notwendiger Informationen an den Berater zusätzliche Auslagen, Aufwendungen, Fahrt-
    und Nebenkosten, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
    (2) Während seiner Tätigkeit wird dem Berater Zugang zu allen erforderlichen Stellen im Betrieb gewährt. Die
    erforderlichen Auskünfte erhält er von den Mitarbeitern vor Ort . Für notwendige Informationen und Fragen steht der Auftraggeber oder ein leitender Mitarbeiter zur Verfügung.

    §  6  Pflichtverletzung des Auftraggebers

    (1) Kann das Ziel des Vertrages aufgrund der fehlenden gemeinsamen Zusammenarbeit nur teilweise oder nicht erreicht werden, liegt ein wichtiger Grund vor, der die Betriebsberatung deltaplan-bbv zur fristlosen Kündigung des Vertrages
    berechtigt. In diesem Fall hat die Betriebsberatung deltaplan-bbv jedoch Anspruch auf Vergütung aller bis zu diesem
    Zeitpunkt erbrachten Dienstleistungen und Nebenkosten.

    §  7  Pflichten der Betriebsberatung deltaplan und des Beraters

    (1) Die Betriebsberatung deltaplan-bbv und der Berater verpflichten sich, über alle bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Geschäftsvorgänge strengstes Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht besteht über das
    Ende des Beratungsvertrages hinaus fort.
    (2) Der Betriebsberatung deltaplan-bbv oder dem Berater anvertraute Unterlagen sind sorgfältig zu verwahren, vor Einsicht Dritter zu schützen und auf Verlangen nach Ende des Vertrages dem Auftraggeber zurückzugeben. Die gesetzlichen
    Bestimmungen über den Datenschutz sind zu beachten.

    §  8  Gewährleistung und Haftung

    (1) Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen die Betriebsberatung deltaplan-bbv, ihre gesetzlichen Vertreter,
    Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung, Pflichtverletzung und aus
    der Verletzung der in § 311 BGB aufgeführten Schuldverhältnisse, sind, entsprechend der gesetzlichen Vorschriften,
    auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt. Die Betriebsberatung deltaplan-bbv haftet bei Vorsatz
    und grober Fahrlässigkeit nur in Höhe der typischer Weise vorhersehbaren Schäden.
    (2) Die ordnungsgemäße Sicherung von Daten obliegt dem Auftraggeber. Bei Verlust von Daten haftet die Betriebs-
    beratung deltaplan-bbv nur für denjenigen Aufwand, der bei der ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden
    für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
    (3) Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art,
    sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Verschulden bei
    Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mängelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen.
    (4) Die Betriebsberatung deltaplan-bbv übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der Dienstleistungen
    bezweckten Erfolg.

    §  9  Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen

    (1) Die Betriebsberatung deltaplan-bbv räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche
    und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein.

    § 10  Vergütung, Zahlungsfristen, Verzug

     (1) Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung der Dienstleistungen
    ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung und beträgt zur Zeit 42,00 Euro pro Stunde
    zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Material, Nebenkosten, Auslagen und Fahrtkosten sind vom Kunden zu
    tragen und werden auf den Rechnungen gesondert ausgewiesen. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der Berater
    und Mitarbeiter werden wie Arbeitszeit vergütet.
    (2) In Angeboten genannte Gesamtpreise und -zeiten sind, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands.
    (3) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
    unbestritten oder schriftlich von der Betriebsberatung deltaplan-bbv anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht
    des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus dem selben Vertragsverhältnis und ist unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
    (4) Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit Rechnungsdatum, sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist.
    Gerät der Auftraggeber ganz oder teilweise in Verzug, ist die Betriebsberatung deltaplan-bbv berechtigt, von dem
    betreffenden Zeitpunkt an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 6 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Betriebsberatung deltaplan-bbv ist weiterhin zur Zurückhaltung ihrer Leistungen berechtigt, sowie noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen.

    § 11  Qualitative Leistungsstörung

    (1) Wird eine Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat die Betriebsberatung deltaplan-bbv
    dies zu vertreten, ist die Betriebsberatung deltaplan-bbv verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den
    Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des
    Kunden, die unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis, zu erfolgen hat.
    (2) Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung auch innerhalb einer vom Auftraggeber ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos
    zu kündigen. In diesem Fall hat die Betriebsberatung deltaplan-bbv jedoch Anspruch auf Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und Nebenkosten.

    § 12  Kündigung

    (1) Der Betrieb ist berechtigt, das Vertragsverhältnis einschließlich etwaiger Nachtragsvereinbarungen ohne Angabe
    von Gründen zu kündigen. In diesem Falle sind alle bisher erbrachten Dienstleitungen bis zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
    (2) Beide Parteien haben das Recht, das Vertragsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.
    Ein wichtiger Grund für den Berater besteht insbesondere dann, wenn der Betrieb seinen vertraglichen Verpflichtungen
    nicht nachkommt.

    § 13  Datenschutz / Geheimhaltung

    (1) Die Betriebsberatung deltaplan-bbv erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die
    Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Auftraggeber begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, soweit dies für die Erfüllung des Auftrages erforderlich ist. Entsprechend ist eine Weitergabe der Daten an Mitarbeiter, spezialisierte Kollegen, andere Freiberufler
    oder an Dritte, die ganz oder teilweise mit dem Erbringen der Dienstleistungen beauftragt wurden, durch den Auftraggeber ausdrücklich genehmigt.
    (2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Betriebsberatung deltaplan-bbv alle relevanten, über die gesetzlichen
    Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften über
    den Datenschutz und die IT-Sicherheit verantwortlich.

    § 14  Schlussbestimmungen

    (1) Alle über einen Vertrag hinausgehenden Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen eines
    Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Kündigung des Vertrages. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht vertraglich anders vereinbart wurden.
    (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, ergänzungsbedürftig oder
    undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.
    (3) Die Vertragspartner werden anstelle der unwirksamen, ergänzungsbedürftigen oder undurchführbaren Bestimmungen
    neue Regelungen vereinbaren oder eventuell ergänzungsbedürftige Lücken schließen, damit der beabsichtigte wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. § 139 BGB kommt nicht zur
    Anwendung.
    Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

    Stand: 01. Juli 2011

    deltaplan-bbv • Jens Drefke • Telefon 030 873 52 52 • info(at)deltaplan-bbv.net